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HIV-PrEP

Bereits 2012 kam es zu einer – für Fachleute weniger überraschenden – Medienmeldung: HIV-Medikamente können nicht nur nach (PEP=PostExpositionsProphylaxe), sondern auch vor (PrEP=PreExpositionsProphylaxe) einem möglichen Risiko eingenommen, dieses deutlich senken. Für diesen Einsatz war bisher allerdings erst ein Medikament (Truvada®) zugelassen. Truvada wurde eigentlich zur Behandlung einer HIV-Infektion entwickelt und wird zu diesem Zweck jahrelang erfolgreich eingesetzt. Es stellt ein Standbein („Backbone“) vieler HIV-Therapien mit einem zweiten Medikament dar. Auf Grund des langjährigen Einsatzes ist inzwischen der Patentschutz für Truvada abgelaufen. Dies bedeutet, dass andere Pharmafirmen dieses Medikament legal „nachbauen“ dürfen. Medikamenten-Nachbauten („Generika“) werden zur Kostenreduktion bei vielen Substanzen erfolgreich eingesetzt und sind von der Wirkung und den Nebenwirkungen praktisch vollkommen gleichwertig dem Originalpräparat. 

Neu: Kostenübernahme der PrEP:

Die Kosten für HIV-PrEP und die ärztliche Beratung können ab 1. April 2024 beim jeweiligen Krankenversicherungsträger (ausser KFA) eingereicht werden. Betroffene erhalten dann pro Packung di vollen Kosten bis zu 60 Euro rückerstattet. Eine Packung enthält die nötigen Präparate für einen Monat. In Apotheken, die auf die Abgabe von HIV-PrEP spezialisiert sind, https://www.hivprep.at/prep-apotheken liegen die monatlichen Kosten aktuell zwischen 46 und 59 Euro.

Auch der ärztliche Beratungsbeitrag in der Höhe von € 25,00, der in der Praxis fällig wird, kann bei der jeweiligen Krankenversicherung eingereicht werden und wird rückerstattet.

Einreichung der Rezepte und des ärztlichen Beratungsgespräches:

Sie benötigen dafür:
  1. das bezahlte Rezept und die Honorarnote (Original oder Duplikat) mit detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose) …
  2. Zahlungsnachweis
  3. die Kopie/ein Foto Ihrer e-Card, sowie Ihre Bankverbindung (IBAN)

Die von uns ausgestellten Privatrezepte und Honorarnoten können Sie folgendermassen bei Ihrer Sozialversicherung einreichen:

ÖGK/Honorarnote: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867386

ÖGK/Rezept:https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870460

BVAEB: https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.840464

SVS: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.820906&portal=svportal#:~:text=Wahlärzte%20sind%20niedergelassene%20Ärzte%20ohne,beim%20zuständigen%20Krankenversicherungsträger%20eingereicht%20werden.

…oder per e-mail:

  • ÖGK-Wien: office-w@oegk.at
  • BVAEB: postoffice@bvaeb.at
  • SVS: Rezepte: abs@svs.at, ärztliches Gespräch: gs@svs.at 

Es gibt 2 Möglichkeiten eine PrEP einzunehmen:

1. Die tägliche PrEP (tägliche Einnahme einer Tablette) bedeutet, dass man seinen Sex nicht planen muss.

  • Wenn man jede Woche oder öfter Sex hat, ist die tägliche PrEP empfehlenswert.
  • Man beginnt täglich mit einer Tablette und hat ab dem 3 Tag einen Infektionsschutz.
  • Wenn man die tägliche PrEP beenden will, sollte man 2 Tage nach dem letzten Sex weiter täglich eine Tablette einnehmen.

2. Die anlassbezogene PrEP (für dieses Einnahmeschema besteht keine behördliche Zulassung)  Hier muss man kurz vor und nach dem Sex Tabletten einnehmen. Das ist nur sinnvoll, wenn man selten ein potenzielles HIV-Risiko hat und wenn man ungefähr weiß, wann man Sex haben wird.

  • Mindestens 2 bis maximal 24 Stunden vor dem Sex 2 Tabletten einnehmen, an den Folgetagen mit Sex je eine Tablette einnehmen
  • 24 und 48 Stunden nach dem letzten Sex wieder je eine Tablette einnehmen
  • NICHT empfehlenswert bei chronischer Hepatitis B
  • Wiederholung einer anlassbezogenen PrEP: Dauert die Einnahmepause maximal 6 Tage, beginnt man einfach mit einer Tablette täglich. Dauert die Einnahmepause 7 Tage oder mehr, beginnt man neuerlich mit 2 Tabletten.

Zu beachten ist, dass die anlassbezogene PrEP keine behördliche Zulassung hat, deren Wirksamkeit aber durch eine Studie belegt ist sowie dass PEP und PrEP als Prävention zwar das HIV-Infektionsrisiko, allerdings nicht die Übertragung aller anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) reduziert. 

Die Kosten für die empfohlenen regelmäßigen (vierteljährlichen) Laborkontrollen werden ab sofort von den Sozialversicherungen übernommen!