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Elektronisches Kommunikationsservice eKOS

eKOS ist ein elektronisches Bewilligungsservice für bestimmte medizinische Untersuchungen. Ab sofort schicken wir die Überweisung zum Beispiel für Magnetresonanzuntersuchungen (MRT) und Computertomographien (CT) zur Bewilligung direkt an Ihre Sozialversicherung. Ziel von eKOS ist es, längerfristig Papierformulare durch einen elektronischen Prozess abzulösen. 

Dabei handelt es sich um eine ähnliche Vorgangsweise, die Sie bisher schon von genehmigungspflichtigen Medikamenten gewohnt sind. Im Gegensatz zur Rezeptbewilligung dauert der Prozess allerdings einige Tage. Sie werden daher persönlich per Mail oder SMS vom Bewilligungsstatus informiert. 

Für welche Untersuchungen ist eKOS vorgesehen?

  • Computertomographie (CT)
  • Magnetresonanztomographie (MRT)
  • nuklearmedizinische und humangenetische Untersuchungen
  • klinisch-psychologische Diagnostik
  • Knochendichtemessungen
  • Röntgen-Therapie (ab Mitte 2019)
  • Röntgen-Untersuchungen (ab Mitte 2019)
  • Sonographie – Ultraschall (ab Mitte 2019)
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Wie funktioniert eKOS für Patienten?
  • Zuweisung: Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin erstellt die Zuweisung am Computer.
  • Benachrichtigung wählen: Geben Sie in der Ordination Ihre Mobiltelefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse (bzw. die einer Kontaktperson) bekannt.
  • Ihre Benachrichtigung: Sie erhalten eine kostenfreie SMS oder E-Mail mit Ihrem Antragscode.
  • Wenn bewilligungsfrei: Terminvereinbarung mit Antragscode und Sozialversicherungsnummer ist sofort möglich – kontaktieren Sie jene Institution, welche die Untersuchung durchführt.
  • Wenn bewilligungspflichtig: Sie werden von der OÖGKK automatisch per SMS und/oder E-Mail benachrichtigt.
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Welche Vorteile habe ich durch eKOS?
  • Sie erfahren sofort, ob Ihre Behandlung bewilligungspflichtig ist oder nicht.
  • Die Einreichung bei Ihrer Sozialversicherung erfolgt automatisch.
  • Sie können den aktuellen Stand der elektronischen Bewilligung jederzeit auf dem Portal MeineSV einsehen ( Handysignatur  notwendig).
  • Sie ersparen sich den Weg zu Ihrer Sozialversicherung.
  • Die elektronische Bewilligung gilt drei Monate, sofern sie für die Untersuchung innerhalb des ersten Monats abgerufen wird.
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Wo kann ich mich näher über eKOS informieren?