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Der digitale Patient – was kommt auf uns zu?

Schon seit Längerem geistern Begriffe wie ELGA, e-Rezept, elektronischer Impfpass und ähnliches in den Medien herum – aber was ist dran an diesen Berichten?


e-Befunde sind Befunde, die in ELGA verfügbar sind. e-Befunde sind ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologiebefunde.

Wann kommt der e-Befund?
Die Usability von ELGA inkl. der Suchfunktion sind aktuell nicht hergestellt. Ergänzend fehlen die Überlegungen der öffentlichen Hand, wer die Kosten der Implementierung in die Arztsoftware den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten finanziert.

Für die Ärzteschaft kommt hinzu, dass e-Befunde, vor allem bei chronisch kranken Menschen, ohne eine Suchfunktion bzw. einer kurzen „Patient Summary“, verbunden mit haftungsrechtlichen Klarstellungen, unakzeptabel ist.

Bis wann all diese Fragen und Anforderungen geklärt sind ist im Moment nicht abschätzbar – eine Umsetzung der e-Befunde im niedergelassenen Bereich ist im Moment auch auf längere Sicht noch nicht greifbar.

e-Impfpass: Die ELGA GmbH wurde im Juni 2018 mit der Umsetzung der Pilotierung des e-Impfpasses beauftragt und begann unmittelbar danach mit den Projektarbeiten. Die Ärztekammer war von Beginn an in das Projekt involviert und wird dies auch unter Voraussetzung auf die fortdauernde Einhaltung diverser Grundbedingungen bleiben. Die wesentlichsten dieser Bedingungen für ein erfolgreiches Projekt sind die Mitwirkung der Ärzteschaft, die freiwillige Teilnahme von Pilotärzten und die Abgeltung deren Kosten, eine Ausrollung nur nach Abnahme seitens der Ärztekammer sowie die Kostenabgeltung bei entstehenden Mehrkosten. Die Finanzierung der Pilotierung des e-Impfpasses erfolgt gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, allen neun Bundesländern und den Sozialversicherungen.

Wann kommt der e-Impfpass?
Im Moment ist geplant, den e-Impfpass im Rahmen des Pilotprojekts zu evaluieren und dann ab 2021 schrittweise in ganz Österreich einzuführen.

eKOS: Im Laufe des Jahres 2019 soll ein elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem eingeführt werden.


Wann kommt eKOS?
Am 1. April 2019 hätte die verpflichtende Nutzung für Zuweisungen zu CT und MRT, zu nuklearmedizinischen und humangenetischen Untersuchungen, zur klinisch-psychologischen Diagnostik sowie zu Knochendichtemessungen kommen sollen.
Ab 1. Juli 2019 hätten dann auch Zuweisungen für Röntgenuntersuchungen, Röntgentherapien und Sonografie in das System kommen sollen.

Die e-Medikation ist eine ELGA-Funktion. Von Ärztinnen und Ärzten verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden als sogenannte e-Medikationsliste für ein Jahr gespeichert. Bürgerinnen und Bürger können über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at ihre e-Medikationsliste selbst einsehen.

Wie funktioniert die e-Medikation?
Die e-Medikation ist eine Datenbank, in der von Ärztinnen und Ärzten verordnete bzw. von Apotheken abgegebene Medikamente und wechselwirkungsrelevante, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel gespeichert werden. In der persönlichen e-Medikationsliste, in die über das ELGA-Portal Einsicht genommen werden kann, können Patientinnen und Patienten sowohl die verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente als auch die offenen Rezepte einsehen.

Wann kommt die e-Medikation?
Die Einführung der e-Medikation in Wien erfolgt über die Sommermonate und soll am 19. September 2019 abgeschlossen sein.

 eRezept: Der Hauptverband, die Österreichische Ärztekammer und die österreichische Apothekerkammer haben sich auf die Einführung des elektronischen Rezeptes geeinigt. Damit werden über 60 Millionen Stück Papierrezepte pro Jahr in Zukunft weitestgehend durch eine elektronische Lösung abgelöst. Auf Wunsch erhalten Patientinnen bzw. Patienten einen Code elektronisch auf ihr Handy und können im Portal der Sozialversicherung unter www.meinesv.at ihre e-Rezepte abrufen. Bezahlte Rezeptgebühren werden dem Rezeptgebühren-Konto (REGO) der Versicherten tagesaktuell angerechnet.

Wie funktioniert das e-Rezept?
Die Ärztin bzw. der Arzt erstellt das e-Rezept mit seiner Arztsoftware und speichert damit das elektronische Rezept automatisch im e-card System. Auf Wunsch erhalten Patientinnen bzw. Patienten einen Code elektronisch auf ihr Handy oder auch einen Ausdruck des e-Rezeptes, auf dem ebenfalls ein Code aufgedruckt ist. In der Apotheke wird dieser Code gescannt und das e-Rezept aus dem e-card System abgerufen. Durch Stecken der e-card in der Apotheke kann das e-Rezept auch ohne Code abgerufen werden. Danach speichert der Apotheker die Einlösung des Rezeptes im e-card System und rechnet die e-Rezepte elektronisch mit der Sozialversicherung ab.

Wann kommt das e-Rezept?
Der Start der Einführung vom e-Rezept erfolgt im Rahmen einer Pilotphase in zwei Bezirken in Kärnten ab April 2020. Die flächendeckende Einführung soll bis 31. Mai 2022 abgeschlossen sein.