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Wie ein Pinkelbereich im Swimmungpool

Aktuelle Studie findet extrem Konzentrationen von Feinstaub in Lokalen.

Nicht weniger als 96% der im 15. Wiener Gemeindebezirk untersuchten Gaststätten – 27 von 28- verstiessen bei der aktuellen Untersuchung gegen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften zum Nichtraucherschutz.

Bei rund 64% der Betriebe gab es auf Grund von fehlenden Türen oder Trennwänden beziehungsweise ständig offen stehender Türen keine effektive räumliche und lufttechnische Trennung. Drei Viertel der unternehmen kennzeichneten den jeweiligen Bereich nicht oder nicht gut sichtbar. „Die Gesetzeslage muss aus unserer Sicht als unzureichend eingestuft  werden“ bekräftigt der Innenraumklimatologe Tappler und sieht aktuellen Handlungsbedarf. „Ein Nichtraucherbereich neben einem Raucherraum ist wie ein Pinkelbereich im Swimmingpool!“

In den allermeisten Gastronomiebetrieben, die über einen Raucher- und Nichtraucherbereich verfügen, finden sich auch im Nichtraucherbereich deutlich höhere Konzentrationen von gesundheitsschädlichen Feinstaub.  Im Zuge einer Studie der IBO Raumanalytik OG wurden in Nichtraucherbereichen bis zu 110.000 Feinstaubteilchen pro Kubikzentimeter gemessen, während man in einem reinen Nichtraucherlokal von 5.000 Partikeln ausgehen kann. Selbst an stark befahrenen Strassen ist die Feinstaubbelastung 10 Mal so niedrig wie im Nichtraucherbereich von Raucherlokalen.

aus: 4 2018 Ärztemagazin