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6-Punkte-Programm für Fiakerpferde

Fordern Sie mit VIER PFOTEN eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Wiener Fiakerpferde

Fiakerpferde können mit Einverständnis des Gesetzgebers bis zu 14 Stunden täglich auch bei den derzeit herrschenden Höchsttemperaturen unterwegs sein. Die zuständige Stadträtin will eine „Studie“ abwarten bis es zu einer verbindlichen Regelung kommt.

Unterstützen Sie daher folgende Aktion des Vereins 4 Pfoten.

1. Arbeitszeiten Beschränkung auf 10 Stunden
Laut Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz § 3 Absatz 4 dürfen die Pferde 14 Stunden am Stück zur Arbeit herangezogen werden:

„Der Betrieb von Fiakerunternehmen und mit Pferden betriebenen Mietwagenunternehmen – darunter sind die Tätigkeiten Anschirren, Anfahrt zum Standplatz, Rundfahrten, Heimfahrt vom Standplatz und Abschirren zu verstehen – ist nur in der Zeit von 9.00 Uhr bis 23.00 Uhr gestattet. Ausgenommen sind bestellte Fahrten, die auf Grund einer in der Betriebsstätte oder Wohnung des Fiakerunternehmers eingelangten Bestellung erfolgen. Die bestellte Fahrt ist der Behörde spätestens 24 Stunden vor Fahrtantritt anzuzeigen. Das Auffahren auf Standplätze ist nur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet. (…)”

Vier Pfoten fordert eine Verkürzung der Arbeitszeit für die Pferde auf zehn Stunden und damit eine Beschränkung des Betriebes von 9.00 bis 19.00 Uhr. Die Auffahrzeit wäre entsprechend auf die Zeit von 10.00 bis 18.00 zu kürzen. Die Wochenarbeitszeit darf somit 40 bzw. 50 Stunden nicht überschreiten.

2. Zugang zu Wasser und Futter
In der Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen ist im § 7 Absatz 1 geregelt, dass die Standplätze mit einem Wasseranschluss und Schläuchen ausgestattet sein müssen.

Neben der Möglichkeit zur Tränkung der Pferde sollte auch eine Möglichkeit zur Lagerung von Raufutter (Heu) gefordert werden.

Es muss gleichzeitig gewährleistet sein, dass die Pferde auch jederzeit Zugang zu Trinkwasser und Raufutter haben.

Die Tierhaltungsverordnung des österreichischen Tierschutzgesetzes (MINDESTANFORDERUNGEN FüR DIE HALTUNG VON PFERDEN UND PFERDEARTIGEN (EQUIDEN)) schreibt im Punkt 2.6. vor:

„(…) Den Tieren ist das der Leistung entsprechende Kraftfutter und mindestens drei Mal täglich Raufutter zur Verfügung zu stellen, sofern keine Möglichkeit zu freier Aufnahme besteht. (…)”

3. angemessene Auslaufflächen
Laut Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz § 5. Absatz 1 muss die Verfügung über Stallungen, die eine artgerechte Haltung gewährleisten können, nachgewiesen werden.

Es sollte neben den entsprechenden Stallungen auch ein Nachweis über die Verfügungsmöglichkeiten über den Bedürfnissen von Pferden angemessene Auslaufflächen gefordert werden.

Die Tierhaltungsverordnung (MINDESTANFORDERUNGEN FüR DIE HALTUNG VON PFERDEN UND PFERDEARTIGEN (EQUIDEN)) schreibt im Punkt 2.7. vor:

„(…) Werden Pferde regelmäßig mehr als sechs Stunden pro Tag zur Personenbeförderung in einem Gespann eingesetzt, sind ihnen innerhalb einer Woche an mindestens zwei nicht aufeinander folgenden Tagen Ruhetage mit freiem Auslauf zu gewähren. (…)”

Die Auslauffläche sollte mindestens 150m² für zwei Pferde betragen, sowie 40m² für jedes weitere Tier. Ein direkt an die Box angrenzender Paddock ist kein Ersatz für die Bewegung im freien Auslauf. Der freie Auslauf hat mit Artgenossen in einer Herde zu erfolgen.

4. Ausreichend Schutz vor Sonneneinstrahlung
Im § 7 der Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen, der die Regelungen für die Standplätze vorschreibt, sollte auch ein Punkt hinzugefügt werden, demnach ein Schutz vor Sonneneinstrahlung verpflichtend sicherzustellen ist.

Gebäude wie etwa der Stephansdom sind nicht geeignet, da der Schatten wandert und so kein ganztägiger Sonnenschutz gewährleistet ist.

5. Hitzefrei ab 30 Grad
In den Sommermonaten kollabieren immer wieder Pferde aufgrund der extremen Hitze. Bei diesen Temperaturen ist es für die Tiere unzumutbar, Fahrten zu absolvieren.

Im Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz muss ein Punkt angeführt werden, demnach an Tagen, an denen die Temperaturen 30 Grad oder mehr erreichen Fiaker Fahrten verboten werden.

6. Fahrten ausschließlich in Grünanlagen
Der Straßenverkehr und die Menschenmassen in der Wiener Innenstadt bedeuten enormen Stress für die sensiblen Tiere. Fiaker Fahrten sollten darum ausschließlich in Grünanlagen wie beispielsweise im Schönbrunner Schlosspark gestattet sein.

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