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ELGA – Fluch oder Segen?

Ab heuer startet der Betrieb der neuen elektronischen Gesundheitsakte.

Was ist eigentlich das Ziel von ELGA? Mehrfachuntersuchungen sollen vermieden, die Behandlungsqualität soll erhöht werden, sagt Gesundheitsminister Alois Stöger. Arzt und Patient sollen schnell einen Überblick über die bisherigen Befunde bekommen. Die Ärztekammern, Datenschützer und Patientenvertreter sehen das ganze etwas kritischer und raten zur Abmeldung von ELGA. Alles was Sie darüber wissen sollten und unsere Meinung dazu finden Sie in den folgenden Zeilen.

Was ist die elektronische Gesundheitsakte genau?

Frühestens ab Herbst wird man über die Internet-Seite www.gesundheit.gv.at neue eigene Befunde und verordnete Medikamente abrufen können – vorerst nur von öffentlichen Spitälern in Wien und Niederösterreich. 2015 kommen dann alle anderen öffentlichen Spitäler dazu, Mitte 2016 die niedergelassenen Ärzte. Zugriff haben – außer dem Betroffenen selbst – nur behandelnde Ärzte (28 Tage). Der Apotheker, der verschriebene Medikamente abgibt, kann zwei Stunden lang auf die Medikamentenliste zugreifen. Die Befunde werden nicht zentral gespeichert. „ELGA vernetzt nur jene Daten, die bereits jetzt verteilt bei verschiedenen Ärzten oder Spitälern vorhanden sind.“

Warum startete der Hausärzteverband eine Kampagne für die Abmeldung?

„Wir können die Vertraulichkeit der Patientendaten nicht mehr garantieren“, sagte Verbandspräsident Christian Euler am Donnerstag. „Wir müssen unsere Daten für die Einschau Dritter offenhalten.“ Die ärztliche Schweigepflicht sei damit Geschichte: „Wir fürchten nicht so sehr Hackerei, sondern den völlig legalen Gebrauch der Daten durch den Staat.“

Was sagen dazu die ELGA-Befürworter?

Von „übler Desinformation“ spricht der Vorsitzende des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Hans Jörg Schelling. „ELGA-Gesundheitsdaten dürfen weder von Behörden noch durch Versicherungen abgefragt werden“, sagt Herbek: „Auch Ärzte, die für Behörden oder Versicherungen tätig sind – etwa Amts- oder Chefärzte – haben keinen Zugriff. Jeder Zugriff auf die Daten ist protokolliert. Für nicht befugte Zugriffe gibt es Strafen in der Höhe von mehreren 10.000 Euro bzw. bis zu einem halben Jahr Haft.“

Was bedeutet das in der Praxis?

Fakt ist, dass mittels ELGA in Zukunft jeder „Gesundheitsdienstleister“ (alle im Gesundheitsbereich Tätigen) in praktisch alle Patientendaten Einsicht nehmen kann. Das bedeutet, dass zum Beispiel der Augenarzt verordnete Medikamente gegen Geschlechtskrankheiten, der physikalische Therapeut Diagnosen wie Depressionen oder Burn-Out-Syndrom und jeder Apotheker, bei dem man auch nur Augentropfen kauft, verordnete Medikamente gegen eine HIV-Infektion sehen kann. Wer mit diesen Tatsachen kein Problem hat, kann getrost am ELGA-system teilnehmen.

Wir sehen allerdings den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht erheblich gefährdet und raten daher zu einer Abmeldung aus diesem System.

Wie kann man sich von ELGA abmelden?

Dies geht folgendermasssen:

Klicken Sie auf folgenden Link:

https://www.formularservice.gv.at/forms/fscasp/content/bin/fscvext.dll?ax=COO.1.1001.1.83288&dx=COO.3000.550.1.509530&sol_createclass=COO.3000.550.1.509459&ru=http://www.gesundheit.gv.at

1. Füllen Sie die „Willenserklärung“ aus und drucken Sie sie aus

2. Unterschreiben Sie die Willenserklärung eigenhändig

3. Legen Sie eine Kopie (Kopie ist an unserer Anmeldung kostenlos möglich) einer der folgenden amtlichen Lichtbildausweise bei: Reisepass, Führerschein, Identitätsausweis oder Personalausweis

Senden Sie die unterschriebene Willenserklärung mit der Kopie des amtlichen Lichtbildausweises an:

ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien
.  Alternativ können Sie die Willenserklärung eingescannt und mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen an post@elga-widerspruchstelle.at senden, eine Faxübermittlung des Formulars ist übrigens leider nicht möglich.

Sie erhalten dann eine Abmeldungsbestätigung per post zugesandt.